
Sicher unterwegs im Ausland mit dem Auto
SICHER UNTERWEGS IM AUSLAND
Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden als in Deutschland rechnen. Auch das Schmerzensgeld ist meist deutlich geringer und die Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten oder einen Anwalt werden oft überhaupt nicht ersetzt. Denn für den Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich. Dazu kommen oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse und langwierige Auseinandersetzungen wegen der Schadenersatzansprüche.
Der Auslandschutz der VHV deckt die Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als ob der ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei der VHV haftpflichtversichert wäre – nach deutschem Recht und deutschen Standards. Die Ansprüche können direkt bei der VHV geltend gemacht werden.
Die Vorteile des Auslandschutzes
- Ersetzt Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht und deutschen Standards
- Keine Selbstbeteiligung
- Kein Einfluss auf die Kfz-Haftpflichtversicherung
- Günstige Beiträge
Der Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz besteht in den ersten 12 Wochen einer Reise im Geltungsbereich
- Mitversicherte Personen sind alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs
- Es gelten die vertraglich für die Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden
Der Geltungsbereich
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
Möchten Sie sich auch im Ausland vor finanziellen Schäden durch unverschuldete Unfälle schützen? Dann informieren Sie sich jetzt über den Auslandschutz der VHV.